Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Unfallschadenregulierung nach Verkehrsunfällen.
Ich berate und vertrete Sie mit viel Erfahrung und Kompetenz bei der Regulierung und Abwicklung von
Kfz-Haftpflichtschäden nebst Folgeschäden (z.B. Mietwagenkosten, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung), sowie Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden) nach einem Verkehrsunfall.
In der anwaltlichen Praxis läuft die Schadensregulierung nahezu ausschließlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Seit vielen Jahren rückt das sog. „Schadenmanagement der Versicherer“ immer stärker in den Vordergrund.
Was viele nicht wissen: Die Schadenservices der Versicherungen verfolgen In erster Linie eigene Zwecke, nämlich die Ersatzleistung des Geschädigten so gering wie möglich zu halten.
Ich setze Ihre Ansprüche, die Ihnen zustehen, zuverlässig und zügig durch und erledige die komplette Korrespondenz mit der Versicherung für Sie.